
01.09.2020
Kurzarbeit neue Phase 3 beschlossen
Die Möglichkeit, im Betrieb Kurzarbeit anzuordnen, wurde nochmals verlängert. Die wichtigsten Fakten:
Verlängerung der Kurzarbeit um weitere sechs Monate ab 1. Oktober 2020
Die derzeit geltende Corona-Kurzarbeit (Phase 2) wird bis 30. September 2020 für alle Betriebe fortgeführt. Danach wird die Corona-Kurzarbeit für weitere sechs Monate von 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 verlängert (Phase 3).
Vergütung für Arbeitnehmer weiterhin 80%/ 85%/ 90% des Nettolohns
Lohnerhöhungen wie beispielsweise Kollektivvertrags- Erhöhungen werden bei der Vergütung der Kurzarbeit berücksichtigt.
Alle Mehrkosten werden den Unternehmen weiterhin ersetzt
Arbeitgeber zahlen die anteiligen Kosten für die anfallende Arbeit (Arbeitsentgelt). Kosten für entfallende Arbeitsstunden inkl. aller Lohnnebenkosten und Krankenstände werden wie bisher vom AMS voll vergütet.
Standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit
Das Genehmigungsverfahren wird weitgehend beibehalten. Der Sozialpartnervereinbarung ist eine Prognoserechnung anzuschließen, welche die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens berücksichtigt und durch einen Dritten bestätigt werden soll.
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Nicht-Arbeitszeit soll für Weiterbildung genutzt werden
Für Arbeitnehmende besteht eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der Nicht-Arbeitszeit. Die Weiterbildung findet in der vom AMS vergüteten Ausfallszeit statt und wird durch das AMS gemeinsam mit dem Betrieb abgewickelt. Sie kann jederzeit beginnen. Die Kosten der Maßnahmen werden zu 60% vom AMS gefördert. Weiterbildungsmaßnahmen können bei Bedarf des Unternehmens unterbrochen werden. Arbeitnehmer können die Weiterbildung in diesem Fall innerhalb von 18 Monaten nachholen.
Arbeitszeit kann zwischen 30% und 80% betragen
Die Arbeitszeit kann bis auf 30% reduziert werden und kann maximal 80% betragen. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate. In Sonderfällen (z.B. Stadthotellerie) kann die Arbeitszeit von 30% unterschritten werden.
Die Behaltepflicht nach Kurzarbeit beträgt weiterhin ein Monat
Verlängerung der Kurzarbeit mit geringerem Personalstand
Die Sozialpartner erarbeiten transparente und unbürokratische Lösungen - für den Fall, dass Betriebe die Kurzarbeit nur mit geringerem Personalstand fortführen können.
Lehrlingsausbildung während Kurzarbeit sicherstellen
Die ordnungsgemäße Ausbildung von Lehrlingen wird auch für Betriebe, die sich lange in Kurzarbeit befinden, sichergestellt.
Weitere Details folgen
Eine gesonderte Richtlinie zur Kurzarbeit Phase 3 ist angekündigt. Eine grafische Übersicht finden Sie unter
https://www.wko.at/service/factsheet-corona-kurzarbeit-ab-1-10-2020.pdf
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