
04.2.2021
Die Investitionsprämie jetzt beantragen
Die COVID-19-Investitionsprämie kann seit 1. September beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich digital über die aws. Ein Antrag muss spätestens Ende Feber 2021 gestellt werden. Die Prämie beträgt 7 % oder 14 % bei Investitionen in ein Schwerpunktthema. Lesen Sie hier einige Details, die in der Werbung üblicherweise nicht genannt werden.
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„Durchführung“ der Investition: Diese muss spätestens bis Ende Feber 2022 erfolgen. Unter Durchführung versteht die Investitionsprämien-Richtlinie die Inbetriebnahme und die Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe). Diese Frist endet also ein Jahr der dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Antragstellung. Bei sehr großen Vorhaben – also bei mehr als € 20 Mio – hat man zwei Jahre länger Zeit für die Durchführung.
· Abrechnung: Spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der letzten Investition eines Antrages (verschiedene Investitionen können zu einem Antrag zusammengefasst werden) muss die Abrechnung erfolgen. Wer diese Frist versäumt, bekommt keine Prämie mehr! Diese Frist ist leider nicht verlängerbar. Sind die Investitionskosten in der Abrechnung niedriger als im Antrag, wird die Förderung nur von den niedrigeren tatsächlichen Kosten berechnet. Die Abrechnung bedarf eventuell einer Bestätigung eines Parteienvertreters (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bilanzbuchhalter).
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