
24.08.2020
COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, wurde mit der Investitionsprämie ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen. Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderrichtlinie zur „COVID-19-Invesititionsprämie für Unternehmen“.
„Aus der Krise rausinvestieren“- das Motto der Bundesregierung die Förderung erfolgt in Form von einem nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschuss in Form einer Einmalzahlung und ist kompatibel mit anderen Fördermaßnahmen wie beispielsweise Fixkostenzuschüssen.
Geförderte Unternehmen
Förderfähig sind Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Österreich. Fördergeber und Abwickler ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)
https://www.aws.at/
Förderung von Neuinvestitionen
Die Förderung erfolgt durch einen 7 %- Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Die Investitionsprämie wird auf 14 % verdoppelt, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science stehen. Die Förderung gibt es für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Investitionen in Unternehmen. Dabei kommen auch gebrauchte Gegenstände, sofern es sich um ein Neuanschaffung für das investierende Unternehmen handelt, in Betracht. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen pro Förderantrag Investitionen von mindestens € 5000 vorliegen.
Anträge für Investitionsprämie ab September
Eine Antragstellung kann im Zeitraum vom 01.09.2020 bis inklusive 28.02.2021 im AWS Fördermanager erfolgen. Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 1.8.2020 und dem 28.2.2020 sogenannte erste Maßnahmen erfolgen. Dazu zählen Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Die Inbetriebnahme und Bezahlung haben im Zeitraum vom 1.8.2020 und dem 28.2.2022 zu erfolgen. Die Förderungsvergabe wird chronologisch bearbeitet. Daher empfehlen wir die Antragstellung so früh wie möglich durchzuführen!
Nach Antragstellung und positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen online eine Endabrechnung vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Überprüfung der Endabrechnung.
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