26.05.2010
Steuerlichertipps für die Ordinationsweitergabe
Die Arztpraxis steueroptimal weitergeben
Mit einer langfristigen und sorgfältigen Planung lassen sich bei der Weitergabe von Arztpraxen sowohl Nerven als auch Geld sparen. Neben steuerlichen Aspekten sollten auch betriebswirtschaftliche Punkte beachtet werden.
Bei Veräußerung oder Auflösung des Betriebes kommt es zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns der Ordination. Dabei gibt es verschiedene Begünstigungen wie z.B. die Verteilung über drei Jahre, den Freibetrag in Höhe von 7.300 € sowie die Halbsatz-
begünstigung.
In der Praxis ist die Halbsatzbegünstigung oftmals die vorteilhafteste Begünstigung. Der Veräußerungsgewinn wird dabei nur mit dem halben Jahresdurchschnittssteuersatz und somit jedenfalls mit weniger als 25 % besteuert. Als Voraussetzung für die Halbsatz-
begünstigung muss der veräußernde Arzt jedoch das 60. Lebensjahr vollendet haben und seine Erwerbstätigkeit zur Gänze einstellen. Bereits ein Umsatz von 22.000 € oder ein Gewinn von 730 € aus einer anderen Erwerbstätigkeit sind für die Begünstigung schädlich.
Freibeträge für investierte Gewinne sichern
Achtung! Früher in Anspruch genommene Freibeträge für investierte Gewinne sind beim Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen, wenn die vierjährige Behaltefrist für die entsprechenden vom Arzt erworbenen Wertpapiere noch nicht abgelaufen ist. Werden die begünstigten Wirtschaftsgüter (z.B. entsprechende Wertpapiere) im Zuge der Ordinationsweitergabe vor Ablauf der 4 Jahre ins Privat-
vermögen entnommen, kommt es zur Nachversteuerung!
Tipp:
Wird hingegen das begünstigte Wirtschaftsgut – z.B. eine technische Anlage oder Wertpapiere – zusammen mit dem gesamten Betrieb auf den Nachfolger übertragen, so läuft die Behaltefrist bei diesem weiter und der veräußernde Arzt entgeht einer Nach-
versteuerung.
Steueroptimale Gewinnplanung
Das größte Steuersparpotential bei Praxisaufgabe bzw. -übergabe liegt aber regelmäßig im sogenannten Übergangsgewinn. Wenn Sie sich den Tag der Praxisschließung als Linie vorstellen, dann sind alle Einnahmen, die Ihnen nach dieser Linie zufließen, mit dem halben Steuersatz begünstigt. Vice versa bei den Ausgaben - ergo:
Tipp: Möglichst alle Einnahmen noch hinter diese Linie und alle Ausgaben vor diese verschieben, spart Tausende von Euros.
Optimierung des Veräußerungspreises
Ähnlich wichtig wie die steuerliche Behandlung ist die
Optimierung des Veräußerungspreises. Die Ermittlung des Kaufpreises für eine Ordination ist stark von der
Bewertungsmethode abhängig, welche innerhalb Österreichs teilweise unterschiedlich gehandhabt wird. Bei Ärzten mit Kassenverträgen spielen vor allem die jeweiligen Vergabe-richtlinien eine große Rolle. Es ist hier in jedem Einzelfall die Situation zu erörtern und ein vernünftiger Ansatz zu finden.
Tipp: Man sollte gerade in den letzten Jahren vor der Übergabe den Praxisbetrieb nicht herunterfahren, da beispielsweise die Aufrecht-
erhaltung des
Patientenstocks einen wesentlichen Teil des Kaufpreises ausmachen kann.
Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Weitergabe einer Ordination macht oftmals
Kündigungen notwendig. Zu berücksichtigende
Kündigungsfristen ergeben sich vor allem bei den
Arbeitnehmern, aber auch in Bezug auf den eventuell bestehenden
Mietvertrag oder bei
Versicherungsverträgen. Die Kündigungsfristen aus Sicht des Arbeitgebers können je nach Dienstjahren zwischen sechs Wochen und fünf Monaten bei langgedienten Mitarbeitern betragen. Insbesondere sollte auch beachtet werden, dass für Mitarbeiter, welche
vor dem
1.1.2003 eingetreten sind, bei Kündigung eine
Abfertigung in Höhe von bis zu einem Jahresgehalt zu zahlen ist. Somit sollte die
Liquiditätssituation rechtzeitig ins Kalkül mit einbezogen werden.
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