Leonhart und Leonhart
Wirtschaftstreuhand Gmbh + Co KG
Bis vor Kurzem war der Steuerabzug von Zuwendungen an Tierschutzvereine, Umweltorganisationen oder die freiwillige Feuerwehr nicht vorgesehen. Ab 2012 ist die erwähnte Diskriminierung Geschichte.
Zu den spendenbegünstigten Empfängern zählten bislang schon:
Ab nächstem Jahr wird der Kreis der steuerbegünstigten Empfänger weiter ausgedehnt. Die Spendenorganisationen ihrerseits müssen strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen - etwa die strenge Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer und mindestens drei Jahre bestehen.
Spenden für Tiere und Feuerwehren
Als "begünstigte Spendenempfänger" dürfen sich künftig Institutionen aus dem Bereich des Tierschutzes in Form der Betreuung von Tieren im Rahmen eines behördlich genehmigten Tierheims betrachten, wenn sie sämtliche Voraussetzungen für gemeinnützige Organisationen erfüllen, wie etwa "Gnadenhöfe" und "Tierasyle. Dies gilt auch für "Spendensammlungsvereine".
Auch Organisationen aus dem Bereich des Natur- und Umwelt- und Artenschutzes sowie freiwillige Feuerwehren (nicht Berufsfeuerwehren) gehören ab 2012 zu den steuerbegünstigten Empfängern.
Freiwillige Feuerwehren - sind Verbände, deren Angehörige freiwillig und ehrenamtlich tätig sind. Diese sind automatisch spendenbegünstigter Empfänger.
Der steuerliche Spendenabzug wurde entbürokratisiert, da für den Nachweis der Spenden weiterhin Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen genügen.
Begrenzung des Spendenabzuges mit 10 % der Vorjahresgewinne
Der steuerliche Abzug für alle spendenbegünstigten Zwecke gemeinsam - also für Wissenschaft, Humanes, Umwelt-, Tierschutz und natürlich die freiwilligen Feuerwehren - ist ab 1. 1. 2012 bei Unternehmern mit 10 % der Vorjahresgewinne, bei Angestellten mit 10 % der Vorjahreseinkünfte begrenzt. Für Zeiträume bis zum 31. 12. 2011 akzeptiert der Fiskus ja in Summe 20 % als Obergrenze: wenn jemand nämlich einerseits Wissenschaft und Bildung, andererseits mildtätige Zwecke mit je 10 % seiner Jahresgewinne oder -einkünfte bedenkt.
Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte