12.05.2010

Kassenverträge in Wien wieder möglich

Vergabe ist wieder freigegeben

Die Vergabe von Kassenverträgen in Wien ist nach fast einjähriger Pause ab 1. Mai 2010 wieder möglich. Zur Erinnerung: Die Vertragsvergabe wurde aufgrund eines Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom Mai des vergangenen Jahres aufgrund der damals geltenden Vergabepraxis gestoppt.

Das mit 28. April 2010 datierte Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag zwischen ÄK Wien und dem HVST vom 1. Jänner 2004 regelt unter anderem im § 12 die Bedingungen für die Stellennachfolge neu.

Demnach hat der im (weiterhin in bisheriger Form stattfindenden) Reihungsverfahren erstgereihte Arzt binnen drei Monaten einen Ordinationsstandort innerhalb des näheren Umkreises zur ausgeschriebenen Planstelle vorzuschlagen. Dieser Standort ist durch den Niederlassungsausschuss zu genehmigen.

Daher ist in Wien die Übernahme des Kassenvertrages durch den Erstgereihten ohne zwingende Übernahme (Ablöse) der Vorgängerpraxis möglich. Der Übernehmer des Kassenvertrages muss in diesem Fall natürlich am neuen Standort eine eigene Praxis einrichten.

In diesem Fall (Bewerber wählt einen Ordinationsstandort, welcher sich nicht am Standort der bisherigen Planstelle befindet) kann der bisherige Planstelleninhaber eine Verlängerung der Gültigkeit seines Vertrages über diesen Zeitpunkt hinaus beantragen. Damit kommt es (zumindest auf Zeit) zu einem zusätzlichen Kassenvertrag.

Natürlich kann der Erstgereihte sich nach wie vor am bisherigen Standort der Planstelle niederlassen und die Ordination sowie Patientendokumentation seines Vorgängers übernehmen. In diesem Fall wird ein Kaufpreis vereinbart und ein Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen. Hinsichtlich Kaufpreis bleibt die bisherige Empfehlung der Ärztekammer (ein Drittel des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre plus Inventarablöse) aufrecht, weiters bietet sich die Ärztekammer auf Wunsch als Mediator an.

Alternativ ist es nach wie vor möglich, die Ordination (losgelöst vom Kassenvertrag) auch zu verschenken oder zu vererben.

Niederlassungsvereinbarung mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) abgeschlossen:
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