Gehalt angestellter Ehepartner

Nicht alles wird anerkannt

Aufwendungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu fremdüblichen Bedingungen zwischen Ehepartnern anfallen, sind steuerlich absetzbare Betriebsausgaben. Nicht nur die Entlohnung, sondern auch sämtliche sonstige anfallenden Mehrkosten sind absetzbar

Generell muss die Anstellung eines Ehepartners in der Ordination natürlich einem Fremdvergleich standhalten. Hier ist zu beachten, dass durch eine höhere Qualifikation des Ehepartners oder längere Arbeitszeiten ein Gehalt, das über dem durchschnittlichen Gehaltsniveau einer Ordinationshilfe liegt, gerechtfertigt sein kann. Bis zu 10% über dem Gehalt der bestbezahlten Ordinationshilfe sollte in der Regel problemlos vertretbar sein, aber darüber hinaus kann eine Argumentation im Falle einer Betriebsprüfung schwierig werden.

Häufig wird die Frage nach der optimalen Höhe des Ehegatten- Gehaltes gestellt. Durch die Anstellung des Ehepartners in der Ordination wird ein Einkommensteuersplitting mit entsprechender steuerdämpfender Wirktung erreicht. Dieses muss allerdings durch den Anfall von Lohnnebenkosten erkauft werden. Eine mögliche Steuerersparnis muss daher den Kosten der Anstellung gegenübergestellt werden. Diese betreffen sowohl den Sozialversicherungsanteil des Angestellten und dessen Lohnsteuer, als auch die Lohnnebenkosten des Arztes. Rein rechnerisch ergibt sich unter der Vorraussetzung, dass der Arzt in der 50% Steuerprogression ist, der größte Vorteil bei einem Bruttogehalt von etwa € 1.100,-/Monat, da sich bei diesem Bezug der größte Gewinn (Differenz Steuerersparnis und Kosten der Anstellung) ergibt. Berücksichtigt man allerdings, dass der Ehepartner dadurch auch Pensionszeiten erwirbt und Pensionsbeiträge einzahlt, ergibt eine höhere Anstellung durchaus Sinn. Der absolute Höchstbetrag ist mit der Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung gegeben, die 2010 € 4.110,- beträgt. Freilich ist auch zu überlegen, ob man über eine solche Konstruktion in die staatliche Pension einzahlt oder eine private Vorsorge, die steuerlich nicht absetzbar ist, aufbaut.

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