Leonhart und Leonhart
Wirtschaftstreuhand Gmbh + Co KG
Ab 1.1.2008 tritt die "AnmeldungNeu" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist bereits vor Arbeitsantritt eine Anmeldung des neuen Dienstnehmers durch den Dienstgeber beim Sozialversicherungsträger notwendig. Für besonders dringende Fälle gibt es ab sofort die sogennante "Avisomeldung". Diese ist als zweistufiges Verfahren vorgesehen:
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, nach Möglichkeit sofort eine Vollmeldung durchzuführen (lassen), um das aufwändigere, zweistufige Verfahren zu Vermeiden!