Dienstnehmer-AnmeldungNeu vor Arbeitsantritt, ab 1.1.2008
Ab 1.1.2008 tritt die "AnmeldungNeu" in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist bereits vor Arbeitsantritt eine Anmeldung des neuen Dienstnehmers durch den Dienstgeber beim Sozialversicherungsträger notwendig. Für besonders dringende Fälle gibt es ab sofort die sogennante "Avisomeldung". Diese ist als zweistufiges Verfahren vorgesehen:
- Mindesangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt (d.h. Dienstgebernummer, Name und Versicherungsnummer des Beschäftigten, Tag und Ort der Beschäftigungsaufnahme). Diese "Schnellmeldung" ist prinzipiell formlos, aber wir haben zu Ihrer persönlichen Erleichterung dieses Formular als (Fax-)Vorlage verlinkt.
- Vollmeldung innerhalb von sieben Tagen.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, nach Möglichkeit sofort eine Vollmeldung durchzuführen (lassen), um das aufwändigere, zweistufige Verfahren zu Vermeiden!
---> ZUM FORMULAR
